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Das AuslInvG trat am 1. März 1990 in Kraft und regelt die Zulassungsvoraussetzungen und die Besteuerung von Auslandsfonds, die Ihre Anteile in Deutschland vertreiben. Es enthält einen gesonderten Abschnitt über den Vertrieb und die Zulassungsbedingungen von Fonds mit Sitz in einem EU-Land.